Petition „Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz“ (Nachtrag)
Im Sprachlog habe ich zur Unterzeichnung folgender Petition aufgerufen:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den gesetzlichen Status der deutschen Sprache unverändert zu lassen. Insbesondere möge er eine Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz ablehnen.
Die Begründung für die Petition will ich hier nicht wiederholen findet sich direkt auf der Seite der Petition, und zum Hintergrund habe ich im Sprachlog-Beitrag das wichtigste zusammengefasst und auf ältere Beiträge verlinkt, die ausführlichere Informationen bieten.
Hier möchte ich auf einen wichtigen Punkt hinweisen, der möglicherweise bei denen für Verwirrung sorgt, die keine Zeit oder Lust haben, sich vertieft in die Materie einzuarbeiten.
Die Petition richtet sich nicht gegen das Deutsche als Amtssprache!
Deutsch ist schon lange die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland und aller Bundesländer. Die Amtssprache eines Landes ist diejenige Sprache, in der die Bürger mit Behörden und anderen staatlichen Institutionen kommunizieren, und diese Sprache wird nicht im Grundgesetz geregelt, sondern in meherern Verwaltungsgesetzen.
Das wichtigste dieser Gesetze ist das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, das in Paragraph 23 folgendes festlegt:
(2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. [...]
Die Verwaltungsverfahrensgesetze aller Bundesländer haben gleichlautende oder sehr ähnlich lautende Paragrafen, und auch im Sozialgesetzbuch steht es so (Buch 10, Paragraph 19, Abs. 1).
Schließlich wird in Paragraf 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes eindeutig geregelt, dass auch vor Gericht Deutsch gesprochen wird:
Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
Keiner dieser Paragraphen soll durch die Petition abgeschafft oder infrage gestellt werden.
In der Petition geht es einzig und allein darum, zu verhindern, dass das Deutsche im Grundgesetz als Staatssprache festgeschrieben wird.
Kurzlink zur Petition: http://goo.gl/guB7e
Facebook-Gruppe zur Petition: http://goo.gl/XLItl